Von 1. Juni bis zum 31. Oktober herrscht an weiten Teilen unserer Küste und auf den Inseln ein striktes Verbot von Feuerstellen im Freien!
Demnach ist das Verbrennen von trockenem Gras, Unkraut, Sträuchern, Pflanzenabfällen und Ästen ebenso verboten, wie das Anzünden von Feuer in improvisierten Feuerstellen oder das Grillen an nicht dafür vorgesehenen Orten.
Das strikte Verbot gilt auch für Lagerfeuer und ähnliche Formen der Nutzung von offenem Feuer außerhalb dafür vorgesehener und behördlich genehmigter Plätze.
Die Behörden und die Feuerwehr appellieren an die Vernunft und an den Hausverstand:
bei Funkenflug können in der trockenen Vegetation innerhalb weniger Sekunden Flächenbrände die tagelang wüten, entfacht werden!

