Der “Bootsführerschein B” in Kroatien – wie groß darf das Boot sein?

Seit vielen Jahren wird bei dem kroatischen Bootsführerschein über die schwammige Definition von 30 Bruttoregistertonnen Obergrenze diskutiert.

Niemand wusste so genau wie groß denn das Schiff wirklich sein darf, mit dem man mit dem Küstenpatent B – “Bootsführerschein B” in Kroatien fahren kann.

 

Damit sollte jedoch schon schon seit ein paar Jahren Schluss sein – und zwar genau genommen schon seit dem Jahr 2020.

Damals wurde eine neue Größendefinition wirksam – Notiz davon, hat zuerst kaum jemand genommen.

Mittlerweile drohen jedoch hohe Bußgelder und im Schadensfall sogar Ausfall der Versicherung.

 

 

Es gilt folgendes:

Mit dem “Bootsführerschein B” in Kroatien darf man Boote und Yachten bis zu einer Länge von 18 Meter (über Alles) steuern, unabhängig vom Antrieb.

Die alte Obergrenze mit 30 BRT ist damit hinfällig.

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