Dieses Thema wird im heurigen Jahr besonders intensiv diskutiert – manche Skipper sind verunsichert, wir möchten Klarheit schaffen:
Im Gesetzesregelwerk “Pravilnik o uvjetima i načinu održavanja reda u lukama i na ostalim dijelovima unutarnjih morskih voda i teritorijalnog mora Republike Hrvatske” sowie dem “Pravilnik o plovidbi na unutarnjim vodama” des kroatischen Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur, wird mehrfach darauf Bezug genommen.
Zusammenfassend ist es so, dass es in Kroatien tatsächlich verboten ist, Landleinen anzubringen. Und zwar egal, ob an Steinen oder Bäumen!
Unser Sachverständiger, Vinko Sekso, hat sich die Mühe gemacht, und für euch die wichtigsten Passagen des Gesetzestextes , die sich auf die Gefährdung der Umwelt beziehen, markiert und übersetzt.
Des weiteren findet man das eindeutige Verbot im Artikel 7.04 dieses Gesetzeswerks.
Auch davon haben wir einen Auszug und eine Übersetzung für euch vorbereitet.
In der Praxis ist uns bisher kein Fall bekannt, wo es zu einer Bußgeldzahlung gekommen wäre. Es ist jedoch durchaus schon vorgekommen, dass die Kapetanija, bei einer Kontrolle, ein Entfernen der Landfeste anordnete.
